AGB
Art. 1 – Geschäftsbezeichnung «IN TIME INVEST »
IN TIME INVEST ist die Geschäftsbezeichnung, unter der die
Wo Trading GmbH
Wiener Platz 2
81667 München
, ihre Waren- und Dienstleistungen erbringt. Die Btrade GmbH tritt unter dem Unternehmenskennzeichen Wo Trading GmbH auf und wird entsprechend vertraglich verpflichtet und berechtigt.
Art. 2 – Adressaten der AGB
2.1. Unternehmen und professionelle Nutzer
Diese AGB richtet sich an Unternehmer und professionelle Nutzer als Kunden.
2.2. Verbraucher
Verträge mit Verbrauchern werden ausschließlich auf der Grundlage von Individualverträgen abgeschlossen.
Art. 3 – Abweichende Regelungen
Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie von IN TIME INVEST ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
Art. 4 – Bestellungen über den IN TIME INVEST Online-Shop
4.1. Online-Waren und Angebot
Die auf den Webseiten von IN TIME INVEST im Online-Shop angebotenen Waren und Dienstleistungen mit angebotenen Preisen und Vergütungen und die von IN TIME INVEST erteilten Bestellbestätigungen stellen keine rechtlich verbindlichen Angebote dar. Die Online-Bestellung des Kunden gilt als Angebot, das IN TIME INVEST mit der Versendung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung annimmt.
4.2. Rechnung
Zeitgleich mit der Versendung der Ware oder dem Beginn der Erbringung der Dienstleistung übersendet IN TIME INVEST per E-Mail dem Kunden die Rechnung, in der die Vertragselemente wie Kaufpreis oder Vergütung sowie die Beschreibung von Ware oder Dienstleistung entsprechend den Angaben auf den Webseiten von IN TIME INVEST .
4.3. Kontakt und Impressum
Auf den Webseiten des Online-Shops von IN TIME INVEST sind Informationen über Kontaktmöglichkeiten sowie das Impressum enthalten.
Art. 5 – Kundenregistrierung
5.1. Kundenregistrierung über Webseiten
Der Abschluss von vertraglichen Vereinbarungen setzt die Registrierung des Kunden über die Webseite von IN TIME INVEST voraus.
5.2. Kundeninformationen
Aufgrund nationaler und internationaler Vorgaben zur Vermeidung von Geldwäsche, die gemäß den Empfehlungen der Financial Action Task Force der OECD harmonisiert wurden, ist es erforderlich, dass der Kunde seine Identität nachweist. Dies geschieht in der Regel durch die Übermittlung von Kopien:
– bei Privatpersonen des Ausweises oder Reisepasses mit Adressnachweis;
– bei Gesellschaften:
– des Auszugs aus dem Handelsregister mit Hinweis auf die Gesellschaftsform, die Anschrift der Gesellschaft und den Namen der vertretungsberechtigten Person;
– des Ausweises oder Reisepasses der vertretungsberechtigten Person mit Adressnachweis.
5.3. Identitätsnachweise
Abhängig von dem Vertragsvolumen darf IN TIME INVEST amtlich, notariell oder anwaltlich beglaubigte Kopien der Identitätsnachweise verlangen. Sollte sich aus den Unterlagen des Kunden nicht ergeben, wer wirtschaftlich Berechtigter ist, darf IN TIME INVEST die Identifizierung verlangen. Als wirtschaftlich Berechtigter gilt, wer mindestens 25% der Gesellschaftsanteile kontrolliert.
Art. 6 – Verkauf
6.1. Inhalt der Webseiten
Die von IN TIME INVEST auf der Webseite angebotenen Waren stehen zum Kauf zur Verfügung. Dabei handelt es sich um Waren, die im Eigentum von WATCHDEALER24 stehen oder an denen WATCHDEALER24 Inhaberin der Verkaufsrechte ist.
6.2. Warenzahlung
IN TIME INVEST bietet über seine Webseiten die Bezahlung des Kunden per Vorkasse an.
6.3. Ratenzahlungen
Im Falle der Vereinbarung von Ratenzahlungen wird der gesamte Kaufpreis fällig, wenn der Kunde mit der Zahlung einer vereinbarten Rate in Verzug kommt.
Art. 7 – Zoll und Einfuhrvorschriften
Bei Ausfuhren haftet IN TIME INVEST nicht für Gebühren und Kosten für Zoll sowie für eventuell anwendbare Einfuhrvorschriften in dem Empfangsland der Lieferung. IN TIME INVEST wird dem Kunden im Rahmen der Zumutbarkeit Unterstützung leisten.
Art. 8 – Lieferung
8.1. Transport
Lieferungen erfolgen per Werttransportunternehmen.
8.2. Lieferfrist
Ist keine andere Lieferfrist vertraglich bestimmt, dann erfolgt die Absendung der Ware innerhalb von zwei Wochen ab Bestellbestätigung.
8.3. Auslieferung
Kann die Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht ausgeliefert werden und fallen hierdurch zusätzliche Versandkosten an, sind diese vom Kunden zu tragen.
Art. 9 – Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises bleibt IN TIME INVEST Eigentümerin der Ware.
Art. 10 – Erfüllungsort, Gefahrübergang
10.1. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Verbindlichkeiten ist der Geschäftssitz von IN TIME INVEST in München, Deutschland.
10.2. Gefahrübergang
Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.
Art. 11 – Gewährleistung
11.1. Warendokumentation
IN TIME INVEST dokumentiert den Zustand der Ware vor dem Verpacken und Versand.
11.2. Abbildungen
Abbildungen von Waren auf den Webseiten von IN TIME INVEST können vom Aussehen der gelieferten Produkte geringfügig abweichen, insbesondere hinsichtlich Farbe, Struktur, Größe und Gewicht. Die jeweiligen Produktabbildungen zeigen die Waren in ihrem aktuellen Zustand. IN TIME INVEST bemüht sich, bei Gebrauchtwaren, etwaige Kratzer oder Mängelerscheinungen in den Produktabbildungen ersichtlich zu machen und in den Produktbeschreibungen zu spezifizieren.
11.3. Umfang der Gewährleistung
IN TIME INVEST leistet folgende Gewähr für gelieferte Waren:
10.3.1. IN TIME INVEST leistet Gewähr für die Funktionsfähigkeit der Ware und für die Authentizität von mitgelieferten Papieren und Zertifikaten gemäß der gesetzlichen Dauer von zwei Jahren.
10.3.2. Von der Gewährleistung in jedem Fall ausgeschlossen sind Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Ware sowie unsachgemäße Nachbesserung, Änderung der Ware durch den Kunden oder Dritte oder durch versäumte Wartung entstehen, soweit diese von dem Hersteller empfohlen wurde.
10.3.3. In dem Falle eines Mangels ist IN TIME INVEST berechtigt, die Nachbesserung der gelieferten Ware innerhalb angemessener Frist durchzuführen. Ist die Nachbesserung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, darf IN TIME INVEST die Nachbesserung ablehnen.
10.3.4. Schlägt die Nachbesserung fehl oder lehnt IN TIME INVEST die Nachbesserung gemäß Art. 10.4.3. ab, hat der Kunden das Recht zur Herabsetzung des Kaufpreises in Höhe des Minderwerts der Ware oder zum Rücktritt von dem Kaufvertrag. Das Recht zum Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Ware nur unwesentliche Mängel aufweist
10.3.5. Im Falle von Vorsatz oder grober Nachlässigkeit haftet IN TIME INVEST nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz.
10.3.6. Noch laufende Herstellergarantien für die Ware bleiben unberührt.
11.4. Ausschluss der Gewährleistung
Über Qualität und Beschaffenheit der Ware hinaus haftet IN TIME INVEST nicht für einen eventuellen von dem Kunden beabsichtigten Verwendungszweck, es sei denn, IN TIME INVEST hat dies ausdrücklich schriftlich zugesichert.
Art. 12 – Kommission
12.1. Beschreibung der Kommissionsware
Der Kunde (nachbenannt «Kommittent») stellt eine Beschreibung der Ware zur Verfügung, die es IN TIME INVEST ermöglicht, einen Verkaufswert der Ware zu ermitteln. Die Beschreibung enthält regelmäßig Informationen über den Eigentümer anhand von Kopien betreffend Nachweise über Identität, Wohnort und Bankverbindung des Eigentümers, die Marke, Modell, Zustand, Erwerbsdatum, Kaufbelege, Papiere und Zertifikate der Ware sowie deren Verpackung.
12.2. Abschluss des Kommissionsvertrags
Erklärt IN TIME INVEST dem Kommittenten das Interesse an dem Abschluss eines Kommissionsvertrags, übermittelt der Kommittent die Ware an IN TIME INVEST , die eine fachmännischen Bewertung der Ware vornimmt. IN TIME INVEST bestätigt dem Kommittenten den Eingang der Ware und haftet von dem Eingang der Ware bis zu ihrer Zurücksendung beziehungsweise den Weiterverkauf für Beschädigungen und den Untergang der Ware. Im Anschluss an die Bewertung unterbreitet IN TIME INVEST dem Kommittenten ein verbindliches Angebot für den Verkauf der Ware in Kommission (Kommissionsvertrag) unter Spezifizierung der Provision. Der Kommissionsvertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kommittenten zustande.
12.3. Versand der Kommissionsware durch den Kommittenten und Versicherung der Kommissionsware
Der Versand der Ware des Kommittenten mit den Papieren und Zertifikaten im Original an IN TIME INVEST erfolgt auf Kosten und Risiko des Kommittenten. Die Erstellung eventuell erforderlicher Begleitdokumente obliegt dem Kommittenten, wobei IN TIME INVEST in dem Umfang ihrer Möglichkeiten Unterstützung leistet. Im eigenen Interesse sollte der Kommittent vor Übergabe der Ware und der Dokumente an die Spedition Fotos herstellen und Transportversicherungen abschließen. Eventuelle Zollabfertigungsgebühren gehen zu Lasten des Kommittenten. IN TIME INVEST sichert die Beschädigung oder den Verlust der Kommissionsware durch eine Versicherung ab.
12.4. Angebot der Kommissionsware und Vertragsabwicklung
Nach dem Abschluss des Kommissionsvertrags darf IN TIME INVEST die Ware zu dem im Kommissionsvertrag vereinbarten Preis zum Verkauf anbieten. IN TIME INVEST führt das Kommissionsgeschäft in eigenem Namen auf Rechnung des Kommittenten aus. Im Falle eines Verkaufs zahlt IN TIME INVEST dem Kommittenten den Netto-Kaufpreis nach Abzug der vereinbarten Provision. Die gesetzliche Mehrwertsteuer von dem erzielten Verkaufserlös ist durch IN TIME INVEST abzuführen.
12.5. Zusicherungen des Kommittenten
Der Kommittent sichert IN TIME INVEST zu, dass die Angaben betreffend die Ware korrekt und vollständig sind, dass er keine Tatsachen hinsichtlich der Identität, Qualität, Historie, Herkunft oder Echtheit, des rechtlichen Status oder allgemeinen Wesens der Ware verschwiegen hat, die ein Käufer vernünftigerweise als wesentlichen Erwägungsgrund für oder gegen den Erwerb der Ware betrachten würde; dass er Eigentümer und Verfügungsberechtigter der Ware sind, insbesondere, dass die Ware frei von Ansprüchen Dritter ist, dass die Ware nicht verändert oder manipuliert wurde, dass Seriennummern und Dokumentationen der Ware echt und unverfälscht sind, dass Abgaben, Steuern, Zoll und/oder sonstige Gebühren, zu deren Abführung der Kommittent oder frühere Eigentümer der Ware verpflichtet sind, vollständig bezahlt wurden, dass die Uhr nicht in erheblichem Umfang, der 30% oder mehr des ursprünglichen Kaufpreises entspricht, repariert wurde, das die Uhr keine verdeckten Sachmängel aufweist.
12.6. Dauer des Kommissionsvertrags, Kündigung
Der Kommissionsvertrag ist von unbestimmter Dauer, es sei denn, der Kommissionsvertrag enthält eine abweichende Regelung. Kündigt der Kommittent den Kommissionsvertrag, darf IN TIME INVEST dem Kommittenten als Kosten- und Aufwandsersatz einen Betrag von 25% des vereinbarten Kaufpreises in Rechnung stellen. Nach Eingang des Betrags sendet IN TIME INVEST die Ware an den Kommittenten auf eigene Kosten nach Abschluss einer Transportversicherung zum Wert der Ware in Höhe des Netto-Kaufpreises nach Abzug der Provision zurück.
Art. 13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des mit IN TIME INVEST abgeschlossenen Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll ohne weitere Verhandlung durch die Vertragsparteien eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
Art. 14. Verjährung, anwendbares Recht
14.1. Es gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren.